
© langinger/ WikimediaStatt hinter Gittern darf ein Vergewaltiger seine Haftstrafe zu Hause verbüßen.
Zu zwei Jahren Haft, davon acht Monate unbedingt, wurde ein ehemaliger Hundeausbilder im Jahr 2007 verurteilt, der in den Jahren 2005 und 2006 ein damals minderjähriges Mädchen fünf Mal vergewaltigt hatte. Wie das Oberlandesgericht Linz nun aber entschied, muss der rechtskräftig verurteilte Vergewaltiger jedoch keinen einzigen Tag seiner Haftstrafe absitzen. Nachdem die unbedingte Haftstrafe auf nur sechs Monate reduziert wurde, darf der Verbrecher diese Zeit mit elektronischer Fußfessel zu Hause verbringen.
Um der Haftstrafe zu entgehen, stellte der Straftäter einen Antrag auf Verbüßung der Strafe mit elektronischer Fußfessel, was zunächst von der Justizanstalt Salzburg abgelehnt wurde. "Nach eingehender Prüfung aller Umstände sind wir der Ansicht, dass diese Vollzugsform für den Antragsteller nicht geeignet ist",
wird deren Begründung vom Standard zitiert. Der Berufung gegen diese Entscheidung gab das Oberlandesgericht Linz nun statt.