Das Sozialamt in der nordöstlich von London gelegenen britischen Grafschaft Essex erhielt vom Obersten Zivilgericht die Erlaubnis, ein noch ungeborenes Kind aus dem Leib der Mutter per Kaiserschnitt zu entfernen. Als Grund für die Genehmigung hieß es, die Frau habe einen Nervenzusammenbruch erlitten.

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In seinem Bericht zitierte die britische Zeitung
Sunday Telegraph (ST) die Anwälte der Frau, die jetzt um das Sorgerecht für ihr Kind kämpft. Die Frau, bei der es sich Berichten zufolge um eine Italienerin handelt, hielt sich im vergangenen Jahr aus beruflichen Gründen in England auf, als sie eine Panikattacke erlitt. Sie rief per Notruf die Polizei, die sie dann in eine psychiatrische Einrichtung brachte, wo sie unter Berufung auf das Gesetz zur psychischen Gesundheit aus dem Jahr 1983 (»Mental Health Act«) stationär eingewiesen wurde. Familienmitglieder erklärten, ihre Panikattacke sei dadurch ausgelöst worden, dass sie ihre Medikamente gegen eine
bipolare Störung falsch oder nicht eingenommen habe. Diese Störung war schon in Italien diagnostiziert worden.
Die Gerichtsunterlagen und Eingaben, die dem
Sunday Telegraph vorliegen, zeigen, dass die Frau nach fünf Wochen Aufenthalt in der Einrichtung betäubt und an ihr ein Kaiserschnitt durchgeführt wurde, um das ungeborene Kind zu entfernen. Das Sozialamt in Essex hatte eine entsprechende Verfügung zur Durchführung des Kaiserschnitts unter der Begründung, der Geisteszustand der Frau sei zu schlecht, beim Obersten Zivilgericht beantragt und auch erhalten. »Ich habe so etwas in den 40 Jahren meiner anwaltlichen Tätigkeit noch nie erlebt«, sagte Brendan Fleming, der Anwalt der Frau, gegenüber dem
Sunday Telegraph. Die Frau sei über den Eingriff zu keinem Zeitpunkt informiert worden.